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Bäderregelung für Laboe: Landesverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Erholungs- und Tourismusorten - gültig von 28.11.2008 bis 27.11.2013
...abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 LÖffZG an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 11.00 bis 19.00 Uhr für den Verkauf von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs geöffnet sein.
(2) Am Ostersonntag dürfen die Verkaufsstellen in der Zeit von 14.00 bis 18.30 Uhr geöffnet sein.
jedoch Nicht geöffnet ist: ... am Karfreitag und dem ersten Weihnachtstag. Am 1. Mai ist der Verkauf nur zulässig, wenn die Ladeninhaberin oder der Ladeninhaber den Verkauf unter Freistellung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer persönlich durchführt.
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